* Als Zahlungsjahr gilt ein Jahr für welches der volle Jahresbeitrag bezahlt wurde
Anmerkungen:
Als einmalige Eintrittsgebühr sind 50% des Jahresbeitrages zu entrichten.
Bei Eintritt während des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag nach Quartal aliquotiert und wird ab dem nächstfolgenden Quartals berechnet.